Die Beteiligten streiten um die Werthaltigkeit der Einlage von Anlage- und Umlaufvermögen auf Grund eines Kauf- und Übertragungsvertrages zwischen der G GmbH und Co, KG (G) und deren 100 %igen Tochtergesellschaft WW 18. VV GmbH (VV GmbH). Dabei ist insbesondere streitig, ob ein negativer Geschäftswert bei der Teilwertbestimmung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens mindernd zu berücksichtigen ist.
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