FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 30.01.2013
12 K 12056/12
Normen:
AStG a.F. § 1 Abs. 1; AStG a.F. § 1 Abs. 4; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 2; KStG § 8 Abs. 1; GewStG § 7 S. 1;
Fundstellen:
DStR 2013, 6
DStRE 2013, 1494

Teilwertabschreibung auf Darlehensforderungen der Muttergesellschaft gegen die US-amerikanische Tochtergesellschaft und Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG in der in den Jahren 2004 bis 2007 gültigen Gesetzesfassung wegen fehlender Besicherung der Darlehensforderungen der Muttergesellschaft

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30.01.2013 - Aktenzeichen 12 K 12056/12

DRsp Nr. 2013/19898

Teilwertabschreibung auf Darlehensforderungen der Muttergesellschaft gegen die US-amerikanische Tochtergesellschaft und Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG in der in den Jahren 2004 bis 2007 gültigen Gesetzesfassung wegen fehlender Besicherung der Darlehensforderungen der Muttergesellschaft

1. Das einer ausländischen Tochtergesellschaft gewährte Darlehen ist – ob eigenkapitalersetzend oder nicht – als Geschäftsbeziehung i. S. des § 1 AStG a. F. in der in den Streitjahren 2004 bis 2007 geltenden Fassung anzusehen. 2. Einkünfte aus einer Darlehensgewährung sind im Rahmen des § 1 Abs. 1 AStG a. F. nicht nur insoweit zu prüfen, als dass die Konditionen der Darlehensbeziehung betroffen sind, sondern im Grundsatz ist auch die Substanz des Darlehens maßgeblich zu berücksichtigen. Im Rahmen der Prüfung des § 1 AStG a. F. ist daher bei der Frage, ob ein Darlehen unter (nicht) fremdvergleichskonformen Bedingungen gewährt wurde, die (fehlende oder unzureichende) Besicherung des Darlehens als Bedingung im Sinne des § 1 Abs. 1 AStG a. F. zu berücksichtigen.