FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 21.02.2008
3 K 775/99
Normen:
EStG (1990) § 6 Abs. 1 Nr. 2 ; KStG (1991) § 8 Abs. 1 ;

Teilwertabschreibung auf eine 100-%-Beteiligung an einer GmbH

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 21.02.2008 - Aktenzeichen 3 K 775/99

DRsp Nr. 2008/11666

Teilwertabschreibung auf eine 100-%-Beteiligung an einer GmbH

1. Eine Teilwertabschreibung auf eine Beteiligung setzt voraus, dass die Wiederbeschaffungskosten nach dem Erwerb gesunken sind, weil sich der innere Wert des Beteiligungsunternehmens vermindert hat. 2. Eine Teilwertabschreibung auf eine 100-%-Beteiligung an einer GmbH kommt nicht in Betracht, wenn das Eigenkapital der Tochtergesellschaft den Bilanzansatz bei der Muttergesellschaft übersteigt, die Bilanz der Tochtergesellschaft keine Hiweise auf negative stille Reserven aufweist und vorhandene stille Reserven die voraussichtlichen Liquidationskosten übersteigen, wenn also der Nettosubstanzwert der Beteiligung über ihrem Buchwert liegt.

Normenkette:

EStG (1990) § 6 Abs. 1 Nr. 2 ; KStG (1991) § 8 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Anerkennung einer Teilwertabschreibung auf eine Beteiligung an einer GmbH.