FG Düsseldorf - Urteil vom 28.03.2014
6 K 4087/11 F
Normen:
EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2; AStG 2002 § 1 Abs. 1; KStG 2002 § 8 Abs. 1; KStG § 8b Abs. 3; EG Art. 43; EG Art. 48;
Fundstellen:
DStR 2015, 6
DStRE

Teilwertabschreibung auf verzinsliche eigenkapitalersetzende Darlehensforderungen gegenüber Auslandstochtergesellschaft

FG Düsseldorf, Urteil vom 28.03.2014 - Aktenzeichen 6 K 4087/11 F

DRsp Nr. 2014/7935

Teilwertabschreibung auf verzinsliche eigenkapitalersetzende Darlehensforderungen gegenüber Auslandstochtergesellschaft

Teilwertabschreibungen auf sog. eigenkapitalersetzende Darlehen sind keine bei der Gewinnermittlung nicht zu berücksichtigenden Gewinnminderungen i.S. von § 8b Abs. 3 KStG a.F. (vgl. BFH-Rechtsprechung). Eine Teilwertabschreibung auf Darlehensforderungen gegenüber einer ausländischen Tochtergesellschaft führt nicht zu einer Gewinnverlagerung ins Ausland i.S.d. § 1 AStG a.F., da der Gewinnminderung im Inland keine korrespondierende Gewinnerhöhung der ausländischen Tochtergesellschaft gegenübersteht. Die Gewährung eines verzinslichen eigenkapitalersetzenden Darlehens stellt keine Geschäftsbeziehung im Sinn des § 1 Abs. 1 AStG a.F. dar, da sie als eigenkapitalersetzende Finanzierungsmaßnahme der Zuführung von Eigenkapital gleichzustellen ist. Eine Einschränkung der Teilwertabschreibung auf Darlehen ist nicht i.S.d. EuGH-Rechtsprechung zu zulässigen Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit zur Wahrung einer ausgewogenen Aufteilung der Besteuerungsbefugnis zwischen den Mitgliedstaaten notwendig.

Tenor