Streitig ist die Wertberichtigung einer Darlehensforderung sowie einer Beteiligung an einer ausländischen Kapitalgesellschaft.
Die Klägerin wurde durch Vertrag vom 15.12.1993 gegründet durch Einbringung des Einzelunternehmens des persönlich haftenden Gesellschafters A. Gesellschafter waren A und seine Frau B. Beide hielten ihre Beteiligung treuhänderisch bzw. B teilweise treuhänderisch für Frau C und Herrn D.
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