FG Köln, vom 06.12.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 11 K 5825/04
Telefoninterviewer als Arbeitnehmer; Schätzung der Höhe der Lohnsteuer-Haftungsschuld; Berücksichtigung nicht von Amts wegen zu beachtender Verfahrensfehler im Revisionsverfahren
BFH, Urteil vom 29.05.2008 - Aktenzeichen VI R 11/07
DRsp Nr. 2008/14985
Telefoninterviewer als Arbeitnehmer; Schätzung der Höhe der Lohnsteuer-Haftungsschuld; Berücksichtigung nicht von Amts wegen zu beachtender Verfahrensfehler im Revisionsverfahren
»1. Ob Telefoninterviewer als Arbeitnehmer anzusehen sind, ist anhand einer Vielzahl in Betracht kommender Merkmale nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu beurteilen.2. Ein bei Inanspruchnahme des Arbeitgebers als Lohnsteuer-Haftungsschuldner beachtlicher entschuldbarer Rechtsirrtum des Arbeitgebers liegt regelmäßig nicht vor, wenn dieser die Möglichkeit der Anrufungsauskunft (§ 42eEStG) hat, davon jedoch keinen Gebrauch macht.3. Auch bei Schätzung der Höhe der Lohnsteuer-Haftungsschuld sind alle Umstände zu berücksichtigen, die für die Schätzung von Bedeutung sind. Ein Verstoß gegen § 162 Abs. 1 Satz 2 AO kann nicht durch pauschale Abschläge auf die Haftungsschuld geheilt werden.«