Die Beteiligten streiten über die zutreffende Verrechnung von Gewinnausschüttungen.
Die Klägerin ist eine unbeschränkt steuerpflichtige GmbH, die in den Streitjahren dem körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahren unterlag und zur Gliederung ihres verwendbaren Eigenkapitals verpflichtet war.
Anteilseigner der Klägerin waren in 1999 die ... Beteiligungsgesellschaft mbH (B) zu 74 v.H. und die Bundesrepublik Deutschland (BRD) zu 26 v.H. und in 2000 die B zu 64 v.H. sowie die ... Partner GmbH (P) zu 36 v.H..
Auf den 31.12.1999 ermittelte die Klägerin gemäß Feststellungserklärung vom 28.05.2001 folgende Teilbeträge des verwendbaren Eigenkapitals:
EK 45 3.898.032
EK 40 48.448.009
EK 02 13.511
EK 03 12.961.721
EK 04 2.455.317
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|