FG München - Urteil vom 06.09.2017
4 K 1916/16
Fundstellen:
DStRE 2018, 1364

Testamentsauslegung und Erbschaftbesteuerung

FG München, Urteil vom 06.09.2017 - Aktenzeichen 4 K 1916/16

DRsp Nr. 2017/15982

Testamentsauslegung und Erbschaftbesteuerung

Tenor

1.

Der Erbschaftsteuerbescheid vom 18. Mai 2017 wird dahingehend geändert, dass die Erbschaftsteuer der Klägerin auf 28.389.570,- € herabgesetzt wird.

2.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

3.

Das Urteil ist im Kostenpunkt für die Klägerin vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf durch Sicherheitsleistung in Höhe der zu erstattenden Kosten der Klägerin die Vollstreckung abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leisten.

4.

Die Revision zum Bundesfinanzhof wird nicht zugelassen.

Tatbestand

Ausgang des vorliegenden Rechtsstreites ist die Rechtsfrage, ob eine vom Erblasser herrührende, erst mehrere Jahre nach dem Erbfall fällig werdende und von der Klägerin zu erfüllende Verpflichtung zur unentgeltlichen Übertragung von Geschäftsanteilen an einer Kapitalgesellschaft abgezinst werden muss. Vorab bleibt die zunächst zwischen den Beteiligten nicht kontrovers behandelte Rechtsfrage zu klären, ob die Bestimmung des Umfanges des erbschaftsteuerrechtlichen Erwerbes der Klägerin durch Vermächtnis nach den letztwilligen Verfügungen des Erblassers in seinem notariellen Testament oder nach den Regelungen in den postmortal notariell beurkundeten Vereinbarungen zur Vermächtniserfüllung zu erfolgen hat.