FG Köln - Urteil vom 11.03.2020
9 K 596/18
Normen:
UmwG § 123 Abs. 2; EStG § 8 Abs. 1; EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 3; EStG § 20 Abs. 4a S. 7; KStG § 27;

teuerliche Behandlung einer Zuweisung von Aktien an der Pay Pal Holdings Inc. in das Depot des Klägers aufgrund seiner Beteiligung an der Ebay Inc. im Rahmen des Spin-Off der Pay Pal Holdings, Inc.

FG Köln, Urteil vom 11.03.2020 - Aktenzeichen 9 K 596/18

DRsp Nr. 2021/4782

teuerliche Behandlung einer Zuweisung von Aktien an der Pay Pal Holdings Inc. in das Depot des Klägers aufgrund seiner Beteiligung an der Ebay Inc. im Rahmen des "Spin-Off" der Pay Pal Holdings, Inc.

Tenor

Der Einkommensteuerbescheid 2015 vom 14. September 2016 in Gestalt des Änderungsbescheids vom 8. Mai 2017 wird dahingehend abgeändert, dass die Einkünfte des Klägers aus Kapitalvermögen um ... € reduziert werden. Die Berechnung der Steuer wird dem Beklagten aufgegeben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leisten.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

UmwG § 123 Abs. 2; EStG § 8 Abs. 1; EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 3; EStG § 20 Abs. 4a S. 7; KStG § 27;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die steuerliche Behandlung einer Zuweisung von ... Aktien an der Pay Pal Holdings Inc. in das Depot des Klägers aufgrund seiner Beteiligung an der Ebay Inc. im Rahmen des "Spin-Off" der Pay Pal Holdings, Inc. im Jahr 2015.