Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben die von der Bundessteuerberaterkammer aufgeworfene Frage, ob ein Darlehen, bei dem sich eine Rückgriffsmöglichkeit des Dritten - etwa durch eine Bürgschaft - nicht über die volle Darlehenssumme, sondern nur über einen Teilbetrag erstreckt, in voller Höhe zu einer schädlichen Gesellschafterfremdfinanzierung im Sinne des § 8a KStG führt, erörtert.
Im dem der Erörterung zugrunde liegendem Fall, der von der Bundessteuerberaterkammer dargestellt wurde, erstreckte sich die Bürgschaft bei einer Darlehenssumme von 30 Mio. € auf einen Teilbetrag von 1,5 Mio. €.
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