Tilgung betrieblicher Darlehen nach Betriebsaufgabe
BFH, vom 28.07.1999 - Aktenzeichen X R 63/95
DRsp Nr. 2000/4877
Tilgung betrieblicher Darlehen nach Betriebsaufgabe
Der durch eine Betriebsaufgabe bedingte Wechsel von der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich (Bilanzierung; § 5 Abs. 1EStG) zur Gewinnermittlung durch Einnahmeüberschussrechnung (§ 4 Abs. 3EStG) führt nicht dazu, dass die Aufwendungen für die Tilgung eines betrieblichen Darlehens als nachträgliche Betriebsausgaben abgezogen werden können.