BGH - Urteil vom 19.01.2016
II ZR 303/14
Normen:
GmbHG § 19 Abs. 4 S. 3; GmbHG § 19 Abs. 5; GmbHG § 56 Abs. 2; EGGmbHG § 3 Abs. 4;
Fundstellen:
DStR 2016, 13
Vorinstanzen:
LG Dessau-Roßlau, vom 11.04.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 65/13
OLG Naumburg, vom 02.10.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 5 U 92/14

Tilgungswirkung von Voreinzahlungen auf eine künftige Kapitalerhöhung einer GmbH; Erlöschen der Einlageverpflichtung des Gesellschafters durch Anrechnung des infolge einer Zahlung entstandenen Bereicherungsanspruchs des Gesellschafters gegen die Schuldnerin; Rechtsgrundlose, verfrühte Leistung auf die Kapitalerhöhung

BGH, Urteil vom 19.01.2016 - Aktenzeichen II ZR 303/14

DRsp Nr. 2016/6070

Tilgungswirkung von Voreinzahlungen auf eine künftige Kapitalerhöhung einer GmbH; Erlöschen der Einlageverpflichtung des Gesellschafters durch Anrechnung des infolge einer Zahlung entstandenen Bereicherungsanspruchs des Gesellschafters gegen die Schuldnerin; Rechtsgrundlose, verfrühte Leistung auf die Kapitalerhöhung

Tenor

Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des 5. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Naumburg vom 2. Oktober 2014 aufgehoben.

Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

Normenkette:

GmbHG § 19 Abs. 4 S. 3; GmbHG § 19 Abs. 5; GmbHG § 56 Abs. 2; EGGmbHG § 3 Abs. 4;

Tatbestand

Der Kläger ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der H. GmbH (im Folgenden: Schuldnerin). Der Beklagte ist neben Z. und R. Gesellschafter der Schuldnerin.