Tischvermietung für den Verkauf von Betäubungsmitteln
EuGH, vom 29.06.1999 - Aktenzeichen Rs C-158/98
DRsp Nr. 2001/1073
Tischvermietung für den Verkauf von Betäubungsmitteln
Art. 2 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern ist so auszulegen, daß die Vermietung eines für den Verkauf von Betäubungsmitteln benutzten Platzes unter Voraussetzungen, wie sie im Ausgangsverfahren vorliegen, in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fällt.
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