Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Klägerin im Streitjahr den Gewinn nach § 5a Einkommensteuergesetz (EStG) ermitteln konnte und ob die Voraussetzungen für eine Kürzung gemäß §
Die Klägerin, eine Personengesellschaft der A-Gruppe, wurde mit Gesellschaftsvertrag vom ... 2002 gegründet. Zweck der Gesellschaft war gemäß § 2 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrags der Betrieb des Seeschiffes MT "B" und alle hiermit in Zusammenhang stehenden Geschäfte. An der Klägerin war bei Gründung als Komplementärin ohne Beteiligung an dem Vermögen der Gesellschaft die "C" Verwaltungsgesellschaft mbH und nach deren Ausscheiden in 2004 die D Schiffahrtsgesellschaft m. b. H. beteiligt. Der Komplementärin oblag die Geschäftsführung.
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