Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 9. Dezember 2013 -
Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger wendet sich gegen die Rücknahme der Zulassung zur Ärztlichen Vorprüfung und zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung.
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