BFH - Beschluss vom 17.07.2014
II R 40/12
Normen:
FGO § 73 Abs. 1;
Vorinstanzen:
FG Münster, vom 24.05.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 1771/11

Trennung verbundener Verfahren

BFH, Beschluss vom 17.07.2014 - Aktenzeichen II R 40/12

DRsp Nr. 2014/13086

Trennung verbundener Verfahren

1. NV: Die Trennung bzw. Verbindung von Verfahren ist grundsätzlich in jedem Verfahrensabschnitt, d.h. auch im Revisionsverfahren möglich. 2. NV: Werden unterschiedlichen Personen durch unterschiedliche Rechtsvorgänge (Schenkungen) unterschiedliche Gegenstände schenkweise zugewendet, kommt eine Verbindung von Klageverfahren, mit denen sich diese Personen gegen die Festsetzung von Schenkungsteuer wenden, selbst dann nicht in Betracht, wenn die Schenkungen in einem zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang stehen.

1. Werden unterschiedlichen Personen durch unterschiedliche Rechtsvorgänge (Schenkungen) unterschiedliche Gegenstände schenkweise zugewendet, so kommt eine Verbindung von Klageverfahren, mit denen sich diese Personen gegen die Festsetzung der Schenkungssteuer wenden, selbst dann nicht in Betracht, wenn die Schenkungen in einem zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang stehen. Denn es handelt sich um unterschiedliche Steuerrechtsverhältnisse und unterschiedliche Rechtsvorgänge, an denen jeweils nur die einzelnen Kläger beteiligt sind. 2. Sind die Verfahren gleichwohl verbunden worden, so sind sie - ggfls. auch in der Revisionsinstanz - zu trennen.

Normenkette:

FGO § 73 Abs. 1;

Gründe