FG Baden-Württemberg - Urteil vom 05.04.2001
5 K 386/99
Normen:
AO 1977 § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 ; EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7 ; AO 1977 § 370 Abs. 1 Nr. 1 ; AO 1977 § 378 ; AO 1977 § 169 Abs. 2 Satz 2 ; EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 ;

Treuhandschaft an einem Wertpapierkonto; keine Steuerhinterziehung/-verkürzung bei subjektivem Tatbestandsirrtum über die Zurechnung von Kapitalerträgen

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 05.04.2001 - Aktenzeichen 5 K 386/99

DRsp Nr. 2002/1981

Treuhandschaft an einem Wertpapierkonto; keine Steuerhinterziehung/-verkürzung bei subjektivem Tatbestandsirrtum über die Zurechnung von Kapitalerträgen

1. Der Steuerpflichtige ist steuerrechtlich nicht Treuhänder seines im Ausland lebenden Bruders hinsichtlich eines Wertpapierkontos und der damit erzielten Erträge, wenn es an einer belegbaren Treuhandvereinbarung fehlt, zwar eine Unterkontonummer zugunsten des Bruders geführt wird, das Konto aber zivilrechtlich auf den Steuerpflichtigen läuft und der Bruder bezüglich der auf dem Konto angelegten Gelder nicht weisungsbefugt ist, keinen Anspruch auf alle Gewinne und Verluste aus der Anlage hat, sondern ohne jegliches Risiko nur eine bestimmte feste Rendite erhalten soll und das Konto nach dem Gesamtbild der Verhältnisse vom Steuerpflichtigen dazu geführt und angespart wird, um damit später eine Darlehensschuld gegenüber dem Bruder, herrührend aus der Finanzierung des Lebensunterhalts während des Studiums, abzulösen.