1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
I.
Aufgrund der am 08.03.2011 beim FA Goslar eingegangenen Einkommensteuer-(ESt-)-Erklärung für 2008 setzte das beklagte Finanzamt (FA) die ESt 2008 auf 4.479 EUR fest (EStBescheid vom 29.07.2011).
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