I. Die Antragstellerin und Beschwerdegegnerin (Antragstellerin) --eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), an der die Ehegatten zu gleichen Teilen beteiligt waren-- erklärte für das Streitjahr 2000 einen Gewinn aus Gewerbebetrieb in Höhe von 85 961 DM. Im Rahmen ihrer Gewinnermittlung machte sie Schuldzinsen in Höhe von 20 871 DM geltend. Der positive Eigenkapitalsaldo zum 31. Dezember 1998 betrug 101 934,49 DM.
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