Über 100 Jahre hinweg niemals land- oder forstwirtschaftlich genutztes, als Privatvermögen übernommenes Odland kein Betriebsvermögen; Mindestanforderungen einer forstwirtschaftlichen Beteiligung bei auf natürlichem Weg entstandener Kiefernwaldung
FG München, Urteil vom 20.06.2000 - Aktenzeichen 13 K 348/95
DRsp Nr. 2001/2093
Über 100 Jahre hinweg niemals land- oder forstwirtschaftlich genutztes, als Privatvermögen übernommenes Odland kein Betriebsvermögen; Mindestanforderungen einer forstwirtschaftlichen Beteiligung bei auf natürlichem Weg entstandener Kiefernwaldung
1. öd- und Brachland, das der Großvater den Vätern der Kläger vor über 100 Jahren im einer Rahmen seiner Betriebsaufgabe als Privatvermögen zum Miteigentum übergeben hat und das nachweislich weder von den Vätern noch von den Klägern (als den Rechtsnachfolgern) jemals im Rahmen ihrer eigenen land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (mit)genutzt oder mitbewirtschaftet worden ist, gehört zum Privatvermögen.
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