FG München - Urteil vom 20.06.2000
13 K 348/95
Normen:
EStG § 13 ; EStG § 4 Abs. 1 ; EStG § 13 Abs. 8 Nr. 4 ; AO 1977 § 171 Abs. 10 ;
Fundstellen:
EFG 2000, 1319

Über 100 Jahre hinweg niemals land- oder forstwirtschaftlich genutztes, als Privatvermögen übernommenes Odland kein Betriebsvermögen; Mindestanforderungen einer forstwirtschaftlichen Beteiligung bei auf natürlichem Weg entstandener Kiefernwaldung

FG München, Urteil vom 20.06.2000 - Aktenzeichen 13 K 348/95

DRsp Nr. 2001/2093

Über 100 Jahre hinweg niemals land- oder forstwirtschaftlich genutztes, als Privatvermögen übernommenes Odland kein Betriebsvermögen; Mindestanforderungen einer forstwirtschaftlichen Beteiligung bei auf natürlichem Weg entstandener Kiefernwaldung

1. öd- und Brachland, das der Großvater den Vätern der Kläger vor über 100 Jahren im einer Rahmen seiner Betriebsaufgabe als Privatvermögen zum Miteigentum übergeben hat und das nachweislich weder von den Vätern noch von den Klägern (als den Rechtsnachfolgern) jemals im Rahmen ihrer eigenen land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (mit)genutzt oder mitbewirtschaftet worden ist, gehört zum Privatvermögen.