Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 20.08.2018 -
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, welche Auswirkung die Möglichkeit des Bezugs von Teilrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach den durch das "Flexirentengesetz" eingetretenen Änderungen auf den Anspruch auf Überbrückungsbeihilfe nach dem Tarifvertrag zur sozialen Sicherung der Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vom 31. August 1971 (
Der 1954 geborene Kläger war vom 14. November 1983 bis zum 31. Dezember 2012 bei den US-Stationierungsstreitkräften beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis fand kraft arbeitsvertraglicher Bezugnahme u.a. der
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