FG Baden-Württemberg - Urteil vom 24.05.2011
11 K 2375/09
Normen:
DBA CHE 2006 Art. 4 Abs. 1; DBA CHE 2006 Art. 4 Abs. 4; DBA CHE 2006 Art. 15a Abs. 1; EStG § 1 Abs. 1; EStG § 2 Abs. 7 S. 3; EStG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; EStG § 49 Abs. 1 Nr. 4a; AO § 8; AO § 9; DGB Art. 3; DGB Art. 2;

Überdachende Besteuerung nach Art. 4 Abs. 4 DBA-Schweiz Voraussetzung für den Ausschluss des erweiterten Besteuerungsrechts nach Art. 4 Abs. 4 S. 4 DBA-Schweiz Anforderungen an den Nachweis der Absicht der Arbeitsaufnahme in der Schweiz

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.05.2011 - Aktenzeichen 11 K 2375/09

DRsp Nr. 2011/19118

Überdachende Besteuerung nach Art. 4 Abs. 4 DBA-Schweiz Voraussetzung für den Ausschluss des erweiterten Besteuerungsrechts nach Art. 4 Abs. 4 S. 4 DBA-Schweiz Anforderungen an den Nachweis der Absicht der Arbeitsaufnahme in der Schweiz

1. Die überdachende Besteuerung nach Art. 4 Abs. 4 S. 1 DBA-Schweiz geht der Grenzgängerregelung des Art. 15a ABs. 1 S. 4 DBA-Schweiz vor. Danach kann die BRD bei einer in der Schweiz ansässigen natürlichen Person, die nicht die schweizerische Staatsangehörigkeit besitzt und die in der BRD insgesamt mindestens fünf Jahre unbeschränkt steuerpflichtig war, in dem Jahr, in dem die unbeschränkte Steuerpflicht zuletzt geendet hat, und in den folgenden fünf Jahren die aus der Bundesrepublik Deutschland stammenden Einkünfte und die in der BRD belegenen Vermögenswerte, ungeachtet anderer Vorschriften des Abkommens, besteuern.