Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) hat gegen die Entscheidung der Beklagten und Revisionsbeklagten (Senatsverwaltung), dass sie die Steuerberaterprüfung aufgrund ihrer mangelhaften schriftlichen Leistungen nicht bestanden habe, Klage erhoben und u.a. die Bewertung ihrer schriftlichen Leistungen gerügt. Die Senatsverwaltung hat daraufhin die Bewertung durch die Prüfer überprüfen lassen; dies hat jedoch nicht zu einer Änderung der Bewertung geführt.
Das Finanzgericht (FG) hat die Klage, mit der im Wesentlichen das Fehlen rechtsförmlicher Regelungen über das verwaltungsinterne Überprüfungsverfahren gerügt wird, abgewiesen. Es ist der Auffassung, dem Anspruch des Prüflings auf effektiven Schutz seines Grundrechtes der Berufsfreiheit sei zumindest für eine Übergangszeit dadurch hinreichend entsprochen, dass ein verwaltungsinternes Kontrollverfahren zum Überdenken der Prüfungsentscheidung während des finanzgerichtlichen Rechtsstreits durchgeführt werde. Diese Übergangszeit sei im Jahre 1996, als die Klage der Klägerin anhängig wurde, noch nicht abgelaufen gewesen.
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