FG Düsseldorf - Urteil vom 22.03.2007 16 K 4797/04 F
Normen:
EStG (i. d. F. d. StBereinG 1999) § 4 Abs. 1 ; EStG (i. d. F. d. StBereinG 1999) § 4 Abs. 3 ; EStG (i. d. F. d. StBereinG 1999) § 4 Abs. 4a Satz 4 ; EStG (i. d. F. d. StBereinG 1999) § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ;
Überentnahmen; Hinzurechnungsbetrag; Schuldzinsen; Übergangsverlust; Wechsel der Gewinnermittlungsart; Entnahme - Hinzurechnung der nicht abziehbaren Schuldzinsen unter Berücksichtigung eines Startguthabens zu dem Gewinn - Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 4a Einkommensteuergesetz (EStG) unter dem Blickwinkel des Nettoprinzips
FG Düsseldorf, Urteil vom 22.03.2007 - Aktenzeichen 16 K 4797/04 F
DRsp Nr. 2008/16263
Überentnahmen; Hinzurechnungsbetrag; Schuldzinsen; Übergangsverlust; Wechsel der Gewinnermittlungsart; Entnahme - Hinzurechnung der nicht abziehbaren Schuldzinsen unter Berücksichtigung eines "Startguthabens" zu dem Gewinn - Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 4aEinkommensteuergesetz (EStG) unter dem Blickwinkel des Nettoprinzips
1. Bei der Ermittlung der Überentnahmen i.S. des § 4 Abs. 4a Satz 2 EStG mindert ein Übergangsverlust aus dem Wechsel von der Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich zur Einnahme-Überschussrechnung das steuerunschädliche Entnahmepotential.2. Tätigkeitsvergütungen an Mitunternehmer, die auf ein privates Konto des Gesellschafters gezahlt werden, sind als Entnahmen i.S. des § 4 Abs. 4aEStG zu behandeln.
Normenkette:
EStG (i. d. F. d. StBereinG 1999) § 4 Abs. 1 ; EStG (i. d. F. d. StBereinG 1999) § 4 Abs. 3 ; EStG (i. d. F. d. StBereinG 1999) § 4 Abs. 4a Satz 4 ; EStG (i. d. F. d. StBereinG 1999) § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ;
Tatbestand:
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Kanzleitrainer Online" abrufen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.