I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Ehegatten, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Der Kläger ist als Zahnarzt freiberuflich tätig. Er ermittelt seinen Gewinn gemäß § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Der Einkommensteuererklärung für das Streitjahr 1999 war eine Ermittlung der Überentnahmen i.S. von § 4 Abs. 4a Satz 2 i.V.m. Satz 7 EStG i.d.F. des Gesetzes zur Bereinigung von steuerlichen Vorschriften (Steuerbereinigungsgesetz 1999 --
In der Einnahme-Überschuss-Rechnung waren als Betriebsausgaben Darlehenszinsen von ... DM, Kontokorrentzinsen von ... DM und Abschreibungen auf das Anlagevermögen von ... DM abgesetzt.
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