I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) --eine Ortsgemeinde-- versorgt durch ihre Gemeindewerke, ein Betrieb gewerblicher Art (BgA) i.S. des § 4 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG), das Gemeindegebiet mit Wasser und Energie. 1989 erwarb sie ein bebautes Grundstück, um es zum Teil hoheitlich und im Übrigen --als Betriebshof-- für Zwecke der Gemeindewerke zu nutzen. Den Kaufpreis finanzierte die Klägerin durch Städtebauförderungsmittel, Kommunaldarlehen und Eigenmittel.
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