Für die steuerliche Beurteilung ist es unerheblich, ob die Vertragsparteien die wiederkehrenden Leistungen steuerrechtlich unzutreffend "als Gegenleistung" bezeichnet haben. Entscheidend ist vielmehr, ob eine Vertragsgestaltung dem materiell-rechtlichen Typus der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen zugeordnet werden kann. Deswegen ist auch der von den Klägern hervorgehobene Umstand rechtlich unerheblich, daß das geschenkte Geld Surrogat einer "Wirtschaftseinheit Grundbesitz" war.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|