Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 28. Februar 2013 -
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Leipzig vom 1. Juni 2012 -
Die Klägerin hat die Kosten des Berufungs- und des Revisionsverfahrens zu tragen.
Von Rechts wegen!
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