BFH - Beschluss vom 10.02.2005
IX B 182/03
Normen:
EStG § 3 Nr. 9, 10 ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2005, 1058
Vorinstanzen:
FG Nürnberg, vom 10.04.2003 - Vorinstanzaktenzeichen IV 416/2001

Übergangsgeld nach befristetem Dienstverhältnis

BFH, Beschluss vom 10.02.2005 - Aktenzeichen IX B 182/03

DRsp Nr. 2005/5791

Übergangsgeld nach befristetem Dienstverhältnis

Es ist höchstrichterlich geklärt, dass ein im Anschluss an ein von vornherein befristetes Dienstverhältnis gezahltes Übergangsgeld keine Leistung wegen Entlassung aus dem Dienstverhältnis darstellt und daher nicht steuerfrei ist.

Normenkette:

EStG § 3 Nr. 9, 10 ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 ;

Gründe:

Die Beschwerde ist unbegründet. Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO).