BFH - Beschluß vom 03.04.1998
XI B 62/97
Fundstellen:
BFH/NV 1998, 1351

Übergangsgewinn bei Ausscheiden eines Gesellschafters

BFH, Beschluß vom 03.04.1998 - Aktenzeichen XI B 62/97

DRsp Nr. 1998/17397

Übergangsgewinn bei Ausscheiden eines Gesellschafters

Scheidet ein Gesellschafter aus einer Mitunternehmergemeinschaft aus, die ihren Gewinn gemäß § 4 Abs. 3 EStG durch Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben ermittelt, muß zwecks Errechnung des Veräußerungsgewinns/-verlusts zur Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich übergegangen werden. Der Übergangsgewinn gehört zum laufenden Gewinn des Wirtschaftsjahres, in dem die Veräußerung stattfindet.

Gründe:

I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger), ein Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, wurde am 19. September 1983 fristlos aus einer Sozietät ausgeschlossen, die den Gewinn nach § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ermittelte.

In dem Sozietätsvertrag vom ... 1980 war für den Ausschluß eine Partners die Fortsetzung der Partnerschaft durch die verbleibenden Partner bestimmt. Ein aus wichtigem Grund ausgeschlossener Partner sollte als Abfindung nur den auf ihn entfallenden Anteil der freien Rücklagen sowie den auf ihn entfallenden Anteil am Buchwert des Inventars erhalten. Ein Schiedsgerichtsvertrag zum Partnerschaftsvertrag sah die Klärung aller Streitigkeiten aus dem Partnerschaftsvertrag durch ein Schiedsgericht vor.