Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts Nr. 20 vom 25.04.2018
ZIP 2018, 2039
Vorinstanzen:
LAG Bremen, vom 07.12.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Sa 43/16
Übergangsregelung zum Mindestlohn für Zeitungszusteller verfassungsgemäß - NachtarbeitszuschlagTatsächlich ausgeübte Tätigkeit der Zeitungszustellerinnen und -zusteller maßgeblich für die Geltung des MindestlohngesetzesDas Grundrecht auf GleichbehandlungWeite Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers bei zeitlich begrenzten Übergangsvorschriften in neuen GesetzenMindestlohnwirksamkeit aller im Synallagma von Leistung und Entgelt stehenden EntgeltbestandteileQualitative und quantitative Kriterien für die Festlegung der Höhe des Zuschlags für regelmäßige Nachtarbeit
BAG, Urteil vom 25.04.2018 - Aktenzeichen 5 AZR 25/17
DRsp Nr. 2018/5286
Übergangsregelung zum Mindestlohn für Zeitungszusteller verfassungsgemäß - NachtarbeitszuschlagTatsächlich ausgeübte Tätigkeit der Zeitungszustellerinnen und -zusteller maßgeblich für die Geltung des MindestlohngesetzesDas Grundrecht auf GleichbehandlungWeite Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers bei zeitlich begrenzten Übergangsvorschriften in neuen GesetzenMindestlohnwirksamkeit aller im Synallagma von Leistung und Entgelt stehenden EntgeltbestandteileQualitative und quantitative Kriterien für die Festlegung der Höhe des Zuschlags für regelmäßige Nachtarbeit
1. Die Übergangsregelung des § 24 Abs. 2 MiLoG, die für Zeitungszustellerinnen und Zeitungszusteller unter den dort genannten Voraussetzungen bis zum 31. Dezember 2017 einen abgesenkten Mindestlohn vorgesehen hat, verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1GG.2. Erfolgt die Zeitungszustellung dauerhaft in Nachtarbeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes, haben Zeitungszustellerinnen und Zeitungszusteller Anspruch auf einen Nachtarbeitszuschlag in Höhe von 30 % des ihnen je Arbeitsstunde zustehenden Mindestlohns, sofern nicht eine höhere Vergütung vereinbart ist.Orientierungssätze:
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Kanzleitrainer Online" abrufen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.