FG München - Gerichtsbescheid vom 12.06.2018
4 K 2133/17
Fundstellen:
EFG 2018, 1577
UVR 2019, 44
ZEV 2018, 548

Übergangsregelungen beim ErbStG; gleichzeitige Anfechtung mehrerer Schenkungssteuerbescheide wegen auf einander folgender Zuwendungen

FG München, Gerichtsbescheid vom 12.06.2018 - Aktenzeichen 4 K 2133/17

DRsp Nr. 2018/11597

Übergangsregelungen beim ErbStG; gleichzeitige Anfechtung mehrerer Schenkungssteuerbescheide wegen auf einander folgender Zuwendungen

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

3.

Die Revision zum Bundesfinanzhof wird nicht zugelassen.

Entscheidungsgründe

I.

Die Beteiligten streiten darüber, ob dem Kläger in Bezug auf mehrere Schenkungen durch seine Mutter in den Jahren 2007 und 2008 anstatt des gemäß der Vorschrift des § 16 Abs. 1 Nr. 2 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes in der bis zum 31. Dezember 2008 geltenden Fassung vorgesehenen Freibetrages von 205.000 € der nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes in der seit dem 1. Januar 2009 geltenden Fassung des Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts vom 24. Dezember 2008 (ErbStRG; vgl. BGBl. 2008 I S. 3018) in Höhe von 400.000 € zusteht.