BFH - Urteil vom 29.05.2008
IX R 55/05
Fundstellen:
BFH/NV 2008, 1666
Vorinstanzen:
FG München, vom 27.01.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 640/00

Übergangszahlungen als Teil der Entschädigung

BFH, Urteil vom 29.05.2008 - Aktenzeichen IX R 55/05

DRsp Nr. 2008/17312

Übergangszahlungen als Teil der Entschädigung

Gründe:

I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) wurden als Eheleute im Streitjahr 1994 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.

Der Kläger war seit dem Jahr 1962 bei der S-AG beschäftigt. Die S-AG kündigte das Arbeitsverhältnis zum 30. September 1994. Der Kläger erhielt eine Abfindung in Höhe von 68 000 DM; hiervon behandelte die S-AG 36 000 DM gemäß § 3 Nr. 9 des Einkommensteuergesetzes in der für das Streitjahr geltenden Fassung (EStG) als steuerfrei. Außerdem bezog der Kläger vom 1. Oktober 1994 bis 31. März 1995 Übergangszahlungen in Höhe seines letzten Gehalts von monatlich 12 195 DM --auf welche das Ruhegehalt des Klägers angerechnet wurde-- sowie verlängerte Übergangszahlungen vom 1. April 1995 bis 31. März 1997 in Höhe von monatlich 5 421 DM und vom 1. April 1997 bis März 2002 in Höhe von monatlich 2 711 DM; die Höhe der verlängerten Übergangszahlungen errechnete sich aus 50 % (April 1995 bis März 1997) bzw. 25 % (April 1997 bis März 2002) der Differenz zwischen dem letzten Gehalt und den Ruhestandsbezügen. Die verlängerten Übergangszahlungen sollten den wirtschaftlichen Übergang in den Ruhestand erleichtern.