FG München - Urteil vom 11.05.2004
6 K 5083/02
Normen:
KStG § 8 Abs. 3 S. 2 ;

Überhöhte Aufwendungen für Geschäftsführung durch Vervielfältigung der Geschäftsführertätigkeit

FG München, Urteil vom 11.05.2004 - Aktenzeichen 6 K 5083/02

DRsp Nr. 2004/12103

Überhöhte Aufwendungen für Geschäftsführung durch Vervielfältigung der Geschäftsführertätigkeit

Hat eine GmbH mehrere Geschäftsführer, die zum großen Teil mit Aufgaben befasst sind, die nicht zu den typischen Geschäftsführertätigkeiten gehören, so führt die damit verbundene Aufblähung der Geschäftsführer-Vergütungen zu einer verdeckten Gewinnausschüttung.

Normenkette:

KStG § 8 Abs. 3 S. 2 ;

Tatbestand:

I.

Streitig ist die Angemessenheit von Geschäftsführer-Gehältern.