I.
Bei der Klägerin handelt es sich um eine 1992 gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Geschäftsführer und Gesellschafter zu je 50 v.H. waren in den Streitjahren Herr A C und Herr D F.
Mit notariellem Vertrag vom 21. Dezember 1994 erwarb die Klägerin Gesellschaftsanteile an der Firma XY (Bauträger GmbH). Die Gesellschafterstruktur dieser Bauträger GmbH entwickelte sich dabei wie folgt:
bis 21.12.94
ab 21.12.94
A C
12.500
500
B C
12.500
-
D F
12.500
500
E F
12.500
-
Klägerin
-
49.000
Stammkapital
50.000
50.000
Beträge in DM
Als Gegenleistung erhielten die Eheleute C, bzw. die Eheleute F verschiedene, lt. dem Vertrag noch von der Klägerin zu erstellende Reihenhäuser:
Reihenhaus-Nr.
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