FG München - Urteil vom 14.11.2005
7 K 3705/03
Normen:
GewStG (1999) § 3 Nr. 6 S. 2 ; AO (1977) § 14 S. 1 ; EStG (1997) § 15 Abs. 2 S. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2006, 285

Überlassung des Rechts zur Ausrichtung und Vermarktung eines Weltmeisterschaftsturniers durch einen eingetragenen Verein an eine Tochter-GmbH; Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb; Betriebsaufspaltung

FG München, Urteil vom 14.11.2005 - Aktenzeichen 7 K 3705/03

DRsp Nr. 2006/11712

Überlassung des Rechts zur Ausrichtung und Vermarktung eines Weltmeisterschaftsturniers durch einen eingetragenen Verein an eine Tochter-GmbH; Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb; Betriebsaufspaltung

1. Auf die Klage wird der Bescheid über den Gewerbesteuermessbetrag 2001 vom 17. Juni 2003 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 22. Juli 2003 mit der Maßgabe geändert, dass die Einkunft aus der Überlassung von Rechten zur Ausübung und Vermarktung der Weltmeisterschaft 2001 nicht der Gewerbesteuer unterliegen. 2. Die Steuerberechnung wird dem Beklagten übertragen. 3. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. 4. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages. 5. Die Revision wird zugelassen. 1. Auch ein eingetragener Verein kann im Rahmen einer Betriebsaufspaltung Besitzunternehmen sein. Eine solche Funktion ist wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb im Sinne des § 14 AO. 2. Die Überlassung des Rechts zur Ausrichtung und Vermarktung einer Eishockey-Weltmeisterschaft durch einen eingetragenen Verein an eine Tochter-GmbH begründet keine sachliche Verflechtung im Sinne einer Betriebsaufspaltung, wenn die Rechte nicht miet- oder pachtweise überlassen, sondern an die Tochtergesellschaft veräußert worden sind.