FG München - Beschluss vom 22.05.2018
7 V 588/18

Überlassung eines Flugzeugs an den Geschäftsführer

FG München, Beschluss vom 22.05.2018 - Aktenzeichen 7 V 588/18

DRsp Nr. 2019/386

Überlassung eines Flugzeugs an den Geschäftsführer

Tenor

1.

Die Vollziehung der Bescheide vom 22. Januar 2018 zur Körperschaftsteuer 2009 bis 2013 wird in Höhe von 11.526 € (2009), 9.705 € (2010), 17.185 € (2011), 12.081 € (2012) und 11.082 € (2013) und die Vollziehung des Nachforderungsbescheids über Kapitalertragsteuer vom 1. Dezember 2017 wird in Höhe von 110.033,75 € für die Dauer des Einspruchsverfahrens ausgesetzt. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

2.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.

Gründe

I.

Die Antragstellerin ist eine GmbH. Gegenstand ihres Unternehmens ist die wirtschaftliche Beratung von Unternehmen sowie die Verwaltung von Vermögen. Alleiniger Anteilseigner und Geschäftsführer ist S. Die Antragstellerin ist alleinige Anteilseignerin der Firma ABC AG (AG) mit Sitz in der Schweiz, Direktor des Verwaltungsrats der AG ist S. S hält außerdem 86,4% der Anteile an der Firma I GmbH mit Sitz im Inland und ist ihr Geschäftsführer. S war unter zwei Wohnsitzen im Inland und in Österreich gemeldet.