FG Köln - Urteil vom 27.04.2006
10 K 4600/04
Normen:
EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 § 8 Abs. 2 ;
Fundstellen:
AuA 2006, 673
DStRE 2006, 1243
EFG 2006, 1664

Überlassung eines Pkw zur privaten Nutzung

FG Köln, Urteil vom 27.04.2006 - Aktenzeichen 10 K 4600/04

DRsp Nr. 2006/20751

Überlassung eines Pkw zur privaten Nutzung

1. Ist ein Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäß, so gilt dies für das gesamte Jahr. Eine monatliche Aufteilung kommt nicht in Betracht. 2. Eine Umwegfahrt liegt nicht bereits dann vor, wenn die gefahrene Strecke lediglich 5% von der kürzesten Strecke abweicht.

Normenkette:

EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 § 8 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Beklagte die Klägerin zu Recht für nicht abgeführte Lohnsteuer in Haftung genommen hat, die darauf beruht, dass die Klägerin einen geldwerten Vorteil aus der Überlassung eines Pkw's an ihre Gesellschafter-Geschäftsführerin nicht dem Lohnsteuerabzug unterworfen hat.

Bei der Klägerin fand im Jahre 2004 eine Lohnsteueraußenprüfung statt. Dabei traf der Prüfer u.a. folgende Feststellungen: