FG Köln - Urteil vom 15.03.2006
11 K 5680/04
Normen:
EStG § 8 Abs. 1 § 19 Abs. 1 ;
Fundstellen:
AuA 2006, 604
DStRE 2006, 1053
EFG 2006, 1516

Überlassung von Parkplätzen an Arbeitnehmer

FG Köln, Urteil vom 15.03.2006 - Aktenzeichen 11 K 5680/04

DRsp Nr. 2006/20758

Überlassung von Parkplätzen an Arbeitnehmer

Auch die Überlassung von nicht festen Parkplätzen an Arbeitnehmer führt zu lohnsteuerpflichtigem Arbeitslohn.

Normenkette:

EStG § 8 Abs. 1 § 19 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die lohnsteuerliche Behandlung der unentgeltlichen Überlassung von Tiefgaragenparkplätzen durch den Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer.

Die Klägerin, die ihren Sitz in ... hat, war in den Streitjahren (1998 bis 2001) auf dem Gebiet der Wirtschaftsberatung tätig. Sie beschäftigte ca. 20 Arbeitnehmer.