Streitig ist, ob die Überlassung von Standflächen auf Kirmessen nach § 4 Nr. 12 Buchst. a des Umsatzsteuergesetzes (UStG) steuerfreie Leistungen sind.
Die Klägerin, eine Stadt, erzielte in den Streitjahren Einnahmen aus der Überlassung von Standflächen auf öffentlichen Flächen bei Wochenmärkten und Kirmessen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|