FG Rheinland-Pfalz, vom 27.03.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 2776/03
Übernahme der Kammerbeiträge für Geschäftsführer von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Steuerberatungsgesellschaften ist Arbeitslohn
BFH, Urteil vom 17.01.2008 - Aktenzeichen VI R 26/06
DRsp Nr. 2008/4642
Übernahme der Kammerbeiträge für Geschäftsführer von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Steuerberatungsgesellschaften ist Arbeitslohn
»Obwohl die Anerkennung einer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft voraussetzt, dass die Geschäftsführer Wirtschaftsprüfer bzw. Steuerberater sind, führt die Übernahme der Beiträge zu den Berufskammern durch den Arbeitgeber zu Arbeitslohn. Der Arbeitgeber handelt nicht im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse.«