FG Saarland - Gerichtsbescheid vom 18.01.2001
1 K 194/98
Normen:
EStG §§ 4 Abs. 1, 5 Abs. 1 ;

Übernahme der Kosten einer Betriebsanalyse durch den früheren Betriebsinhaber bei Betriebsveräußerung

FG Saarland, Gerichtsbescheid vom 18.01.2001 - Aktenzeichen 1 K 194/98

DRsp Nr. 2001/7273

Übernahme der Kosten einer Betriebsanalyse durch den früheren Betriebsinhaber bei Betriebsveräußerung

Übernimmt der frühere Betriebsinhaber (Vater) gegenüber den Betriebsübernehmern (Söhnen) teilweise die Kosten einer Unternehmensberatung, die auf den Zeitpunkt nach Übergang des Betriebes abstellt, so ist eine betriebliche Veranlassung auf Seiten des früheren Betriebsinhabers nicht gegeben

Normenkette:

EStG §§ 4 Abs. 1, 5 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Ziel der Klage ist die steuerliche Anerkennung der Kosten für eine Unternehmensberatung.

Die Kläger sind zusammen zur Einkommensteuer veranlagte Ehegatten. Der Kläger unterhielt bis zum 31. Dezember 1993 einen Metzgereibetrieb. Die Einrichtungsgegenstände veräußerte er hiernach an seine Söhne, A und B X, die das Gewerbe fortführten.