Die Kläger und Revisionskläger (Kläger), zur Einkommensteuer zusammen veranlagte Eheleute, schlossen im Februar 1990 mit der Stadt M. (Stadt) einen Erbbaurechtsvertrag, durch den die Stadt den Klägern das Erbbaurecht an einem im Eigentum der Stadt stehenden Baugrundstück bestellte. Die Stadt verpflichtete sich, die Erschließungs- und Anliegerbeiträge für die erstmalige Erschließung zu übernehmen. In Abschnitt IV des Vertrags wurde unter "Entgelt/Erbbauzins" folgende Regelung getroffen:
"(1) Für die Bestellung des Erbbaurechts verpflichtet sich der Erbbauberechtigte, an die Grundstückseigentümerin neben der nachfolgend aufgeführten Verpflichtung zur Zahlung des Erbbauzinses einen einmaligen Betrag von ... DM ... zu entrichten. ... In diesem Betrag sind die ... Erschließungs- und Anliegerbeiträge enthalten, die aus Anlaß der erstmaligen Herstellung anfallen. ..."
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|