BFH - Urteil vom 14.09.1999
IX R 31/96
Normen:
EStG § 7 Abs. 1, § 9 Abs. 1 S. 3; HGB § 255 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
BFH/NV 2000, 558
ZfIR 2000, 650

Übernahme von Erschließungskosten bei Erbbaurechtsbestellung

BFH, Urteil vom 14.09.1999 - Aktenzeichen IX R 31/96

DRsp Nr. 2000/1793

Übernahme von Erschließungskosten bei Erbbaurechtsbestellung

Zu den Anschaffungskosten eines Erbbaurechts gehören auch die Erschließungskosten des Grundstücks, die der Erbbauberechtigte gegenüber dem Grundstückseigentümer für die Erbbaurechtsbestellung übernimmt.

Normenkette:

EStG § 7 Abs. 1, § 9 Abs. 1 S. 3; HGB § 255 Abs. 1 S. 1;

Gründe:

Die Kläger und Revisionskläger (Kläger), zur Einkommensteuer zusammen veranlagte Eheleute, schlossen im Februar 1990 mit der Stadt M. (Stadt) einen Erbbaurechtsvertrag, durch den die Stadt den Klägern das Erbbaurecht an einem im Eigentum der Stadt stehenden Baugrundstück bestellte. Die Stadt verpflichtete sich, die Erschließungs- und Anliegerbeiträge für die erstmalige Erschließung zu übernehmen. In Abschnitt IV des Vertrags wurde unter "Entgelt/Erbbauzins" folgende Regelung getroffen:

"(1) Für die Bestellung des Erbbaurechts verpflichtet sich der Erbbauberechtigte, an die Grundstückseigentümerin neben der nachfolgend aufgeführten Verpflichtung zur Zahlung des Erbbauzinses einen einmaligen Betrag von ... DM ... zu entrichten. ... In diesem Betrag sind die ... Erschließungs- und Anliegerbeiträge enthalten, die aus Anlaß der erstmaligen Herstellung anfallen. ..."