Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist eine GmbH & Co. KG. Sie ist durch Beschluss vom 26. August 1997 mit Wirkung ab 1. Januar 1997 durch eine formwechselnde Umwandlung aus der S-GmbH hervorgegangen. Die Umwandlung wurde am 2. Dezember 1997 im Handelsregister eingetragen.
Die Klägerin ermittelte einen Übernahmeverlust von 4 790 336,92 DM. Diesem Betrag trug sie durch Aufstockung von Wirtschaftsgütern gemäß § 4 Abs. 6 des Umwandlungssteuergesetzes 1995 (im Folgenden: UmwStG) in der steuerlichen Ergänzungsbilanz ihrer Kommanditistin Rechnung. Sie machte den Verlust in Höhe von 1 144 862,92 DM, der in der Ergänzungsbilanz infolge der Absetzungen für Abnutzung (AfA) auf die umwandlungsbedingten Aufstockungsbeträge entstand, gewinnmindernd geltend.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|