FG München vom 11.05.1999
16 K 1170/95
Fundstellen:
EFG 1999, 883

Übernommene Betriebsausgaben bei Betriebsaufspaltung

FG München, vom 11.05.1999 - Aktenzeichen 16 K 1170/95

DRsp Nr. 2001/2966

Übernommene Betriebsausgaben bei Betriebsaufspaltung

1. Werden von der Betriebs-GmbH für den Besitzunternehmer und Alleingesellschafter Erschließungsbeiträge für die Verlegung einer öffentlichen Zufahrtsstraße gezahlt, ist von einer vGA auszugehen. Die Beiträge sind zuzüglich der anzurechnenden Körperschaftsteuer beim Besitzunternehmer als Betriebseinnahmen anzusetzen (§ 20 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG).2. Die von der Betriebs-GmbH bezahlten Erschließungsbeiträge können allerdings vom Besitzunternehmer als Betriebsausgaben abgezogen werden, da es sich um eine Modernisierung vorhandener Erschließungsanlagen handelt, die grundsätzlich nicht zu Anschaffungskosten des Grund und Bodens führt.

Entscheidungsgründe:

I.

Die Kläger sind Ehegatten, die zur Einkommensteuer (ESt) zusammenveranlagt werden. Sie haben zwei gemeinsame Kinder. Die Tochter A (* XX. Mai 1969) studierte im Streitjahr 1991 an der Universität Y, der Sohn B (* XX. August 1970) Elektrotechnik an der Fachhochschule Z. Der Kläger betreibt im Rahmen einer Betriebsaufspaltung (Einzelunternehmen "Alfred U" als Besitzunternehmen, Firma "Alfred U GmbH" als Betriebsunternehmen) einen Betrieb zur Produktion und zum Vertrieb von Maschinen aller Art. Die GmbH-Anteile sind zu 100 v. H. in der Bilanz des Einzelunternehmens bilanziert.