I.
Die Kläger sind Ehegatten, die zur Einkommensteuer (ESt) zusammenveranlagt werden. Sie haben zwei gemeinsame Kinder. Die Tochter A (* XX. Mai 1969) studierte im Streitjahr 1991 an der Universität Y, der Sohn B (* XX. August 1970) Elektrotechnik an der Fachhochschule Z. Der Kläger betreibt im Rahmen einer Betriebsaufspaltung (Einzelunternehmen "Alfred U" als Besitzunternehmen, Firma "Alfred U GmbH" als Betriebsunternehmen) einen Betrieb zur Produktion und zum Vertrieb von Maschinen aller Art. Die GmbH-Anteile sind zu 100 v. H. in der Bilanz des Einzelunternehmens bilanziert.
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