FG Baden-Württemberg - Urteil vom 18.02.1999
3 K 84/95
Fundstellen:
EFG 1999, 718

Übernommene Kapitalerhöhungskosten keine vGA

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.02.1999 - Aktenzeichen 3 K 84/95

DRsp Nr. 2001/2614

Übernommene Kapitalerhöhungskosten keine vGA

Eine vGA liegt nicht vor, wenn eine GmbH im Zusammenhang mit dem Eintritt eines neuen Gesellschafters die Kosten einer Kapitalerhöhung übernimmt. Das gilt auch dann, wenn nach dem Gesellschaftsvertrag eine entsprechende Kostentragungspflicht nicht besteht.

Tatbestand:

Streitig ist, ob Aufwendungen zur Herstellung eines selbständigen Wirtschaftsguts geführt haben und ob die Übernahme von Kapitalerhöhungskosten durch die Klägerin eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) darstellt.

An der Klägerin, die einen Molkereibetrieb unterhält, sind als Gesellschafter andere Milcherzeuger- und Molkereibetriebe (MEV) aus Südbaden beteiligt.

Der Aufsichtsrat der Klägerin fasste am 12. Mai 1989 im Hinblick auf "Ersatzinvestitionen für die elektronische Steuerung der Produktwege und der chemischen Reinigung" folgenden Beschluss: