FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 12.09.2007
12 K 2044/04 B
Normen:
StBerG § 37 ; DVStB § 15 ; DVStB § 16 ; DVStB § 24 ; DVStB § 25 ; DVStB § 29 ; GG Art. 12 Abs. 1 ; GG Art. 19 Abs. 4 ;
Fundstellen:
EFG 2008, 250

Überprüfung der Ergebnisse des schriftlichen Teils der Steuerberaterprüfung

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.09.2007 - Aktenzeichen 12 K 2044/04 B

DRsp Nr. 2007/21581

Überprüfung der Ergebnisse des schriftlichen Teils der Steuerberaterprüfung

1. Allein hohe Prüfungsanforderungen der Steuerberaterprüfung, die sich im Einzelfall auch in besonders hohen Durchfallquoten niederschlagen können, sind für sich genommen nicht geeignet, eine angegriffene Prüfungsentscheidung mit Erfolg als rechtswidrig zu beanstanden. 2. Die gerichtliche Anregung zur pauschalen Herabsetzung des Prüfungsmaßstabs der überdurchschnittlich schwierigen Steuerberaterprüfung im Jahr 2003 konnte von den Prüfungsausschüssen zulässigerweise durch eine Modifikation in Form einer Herabsetzung der maximalen Punktzahl umgesetzt werden; die Prüfungsausschüsse waren nicht gezwungen, pauschal jede Klausurbewertung um eine halbe Notenstufe anzuheben. 3. Die umfassende gerichtliche Kontrolle der Steuerberaterprüfung beschränkt sich auf die fachlichen Fragen, die fachwissenschaftlicher Erörterung zugänglich sind. Hierunter fallen sowohl Fragen, die fachwissenschaftlich geklärt sind, als auch solche, die in der Fachwissenschaft kontrovers behandelt werden.