Die Rechtsbeschwerde des Beklagten gegen den Beschluss des 2. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 1. Juni 2021 wird als unzulässig verworfen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens.
Gegenstandswert: bis 9.000 €
I.
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