Die Rechtsbeschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Truppendienstgerichts Nord vom 30. November 2021 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens.
I
Die Rechtsbeschwerde betrifft Mobbing-Vorwürfe der Antragstellerin gegen ihre früheren Vorgesetzten und Kameraden.
Die ... geborene Antragstellerin war Soldatin auf Zeit; ihre auf 24 Jahre festgesetzte Dienstzeit hätte Ende März 2029 geendet. Sie war zuletzt als Diensthundeführerin in der ...regiment ... in B. eingesetzt. Auf ihren Antrag wurde sie gemäß § 55 Abs. 3 SG wegen besonderer Härte mit Ablauf des 31. März 2021 vorzeitig aus dem Dienstverhältnis entlassen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|