FG Düsseldorf - Urteil vom 03.11.2016
16 K 3895/15 F
Normen:
EStG § 15 Abs. 2; BewG § 2 Abs. 1;
Fundstellen:
DStRE 2018, 80

Überschreitung der Grenze von der privaten Vermögensverwaltung zum Gewerbebetrieb; Vordergründigkeit der Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch Umschichtung gegenüber der Nutzung von Grundbesitz im Sinne einer Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten; Einführung der Drei-Objekt-Grenze für den Bereich des gewerblichen Grundstückshandels

FG Düsseldorf, Urteil vom 03.11.2016 - Aktenzeichen 16 K 3895/15 F

DRsp Nr. 2016/19813

Überschreitung der Grenze von der privaten Vermögensverwaltung zum Gewerbebetrieb; Vordergründigkeit der Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch Umschichtung gegenüber der Nutzung von Grundbesitz im Sinne einer Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten; Einführung der Drei-Objekt-Grenze für den Bereich des gewerblichen Grundstückshandels

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 2; BewG § 2 Abs. 1;

Tatbestand

Die Klägerin ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), an der die Eheleute ... A (A) je zur Hälfte beteiligt sind und die für die Streitjahre 2006 und 2007 vom Beklagten (dem Finanzamt -- FA --) als Betreiberin eines gewerblichen Grundstückshandels behandelt worden ist.

Die Eheleute A erwarben am 18.02.2005 zum Kaufpreis von 1,1 Mio. € als Eigentümer zu je 1/2 den im Grundbuch des Amtsgerichts (AG) ... von ... Bl. 1 eingetragenen Grundbesitz ..., ... Straße 1, 2, 3 und 3a (3 Flurstücke, insges. 2.244 qm). Das Kaufgrundstück war mit vier aneinander grenzenden Mehrfamilienhäusern (MFH), die insgesamt 31 Wohneinheiten beinhalten (Gesamtwohnfläche 1.650 qm), sowie 31 im Hof befindlichen Garagen bebaut und bei Vertragsabschluss vermietet.